Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Fahrerkarte

für den Lenker

Die Fahrerkarte wird für das Lenken von Fahrzeugen benötigt, welche mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind.

Fahrerkarte

Der Antragsteller muss folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Inhaber eines gültigen Führerscheins für die entsprechende Fahrzeugkategorie (mindestens Kat. C) sein 
  • nicht bereits Inhaber einer anderen Fahrerkarte sein
  • seinen Wohnsitz in der Provinz Bozen haben 

Die Fahrerkarte ist persönlich und hat eine weiße Hintergrundfarbe; sie darf nicht abgetreten und muss vom Fahrer des Fahrzeugs vor dem Start in den Fahrtenschreiber eingeführt werden. Auf der Fahrerkarte sind unter anderem Vor- und Zuname, Geburtsort und -datum bzw. die Führerscheindaten vermerkt; weiters enthält die Karte ein Foto und die persönliche Unterschrift des Inhabers der Karte. Auf der Karte werden unter anderem folgende Daten registriert: Fahrtzeiten/Ruhepausen, Geschwindigkeiten, Distanzen, sowie besondere Ereignisse.

Im Falle der Ausstellung eines neuen Führerscheins muss der Inhaber der Fahrerkarte einen entsprechenden Änderungsantrag stellen.

Die Fahrerkarte hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.

Ausstellung

Hier finden Sie alle Formulare, Kosten und Informationen zum Ablauf der Ausstellung.

NEWS - Neues zu den Kontrollzeiten

Überprüfung der Tätigkeiten der letzten 56 Tage

Gemäß der EU-Verordnung werden ab dem 31.12.2024 Fahrer, die Fahrzeuge lenken, welche der Verwendung des Fahrtenschreibers unterliegen, auf die in den letzten 56 Tagen vor der Kontrolle ausgeübten Tätigkeiten bei etwaigen Straßenkontrollen überprüft.

Um dieser Verpflichtung ordnungsgemäß nachkommen zu können, sollten Inhaber von G2-Karten auf die Version ihrer Karte achten, indem sie den Zulassungscode auf der Rückseite der Karte überprüfen:

  • Karte G2V1 (ausgestellt bis 20. Juli 2023): E 3 1003
  • Karte G2V2 (ausgestellt ab 21. Juli 2023): E 3 1004 

Inhaber von Karten, die nach dem G2V2-Standard (E 3 1004) zugelassen sind, verfügen bereits über die Lenkzeitdaten der letzten 56 Tage im Kartenspeicher.

Inhaber von Karten, die nach der Norm G2V1 (E 3 1003) homologiert sind, müssen dies berücksichtigen:

  • Die G2V1-Karte (E 3 1003) ist in der Lage, 56 oder mehr Tage der Tätigkeit aufzuzeichnen, aber die Aufzeichnungszeiten können je nach den ausgeführten Tätigkeiten variieren. Insbesondere Fahrer mit G2V1-Karten (E 3 1003), die häufig Fährverbindungen oder den Zug nutzen, Grenzüberfahrten tätigen oder das Be-/Entladen von Gütern durchführen, sind stärker dem Risiko der Nichteinhaltung ausgesetzt: Diese Tätigkeiten, die bei G2V1-Karten (E 3 1003) manuelle Eingaben erfordern, tragen zur Verkürzung der Speicherzeit und damit zum möglichen Risiko der Nichterfassung der letzten 56 Tage der Tätigkeit bei;
  • bei einer Straßenkontrolle reicht es aus, die Lenkzeiten der letzten 28 Tage auszudrucken (im Gegensatz zu den letzten 28, die bereits auf der Karte gespeichert sind). 

Daher kann der Karteninhaber, bevor er über den Austausch seiner G2V1-Karte (E 3 1003) nachdenkt, eigenständig prüfen, ob sie in der Lage ist, mindestens die letzten 56 Tage der Aktivität zu speichern: In diesem Fall ist es nicht einmal erforderlich, Ausdrucke der Fahrdaten für diesen Zeitraum zu haben.
Bitte beachten Sie daher, dass es keine gesetzliche Verpflichtung zum Austausch von G2V1-Karten (E 3 1003) gibt, da sie bis zu ihrem natürlichen Verfallsdatum gültig bleiben. 

Wenn jedoch ein Austausch erforderlich ist, da die neue Karte ab dem ersten Tag ihrer Verwendung registriert wird, müssen die Daten der alten Karte heruntergeladen werden, bevor sie an die Handelskammer zurückgegeben wird. Im Falle eines Antrags auf eine neue G2V2-Karte (als Verlängerung, aufgrund einer Änderung der Daten, mit dem Hinweis, dass es aufgrund der Änderung der Normen ist. Zudem ist die Zahlung einer Sekretariatsgebühr fällig) ist zu beachten, dass der Interessent am Schalter die neue Karte abholen und gleichzeitig die alte Karte zurückgeben muss, da das Gesetz den Besitz von zwei gültigen Karten verbieten. 

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Kontakt

Fahrtenschreiber

0471 945 553
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MO-MI: 8.30 - 12.15 und 14.30 - 16.30
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15