ATECO 2025
Mit 1. Januar 2025 ist der Ateco Standard 2025 in Kraft getreten.
Ab dem 1. April 2025 werden die Handelskammern den ATECO-Code Handelsregister gemäß den nationalen Richtlinien automatisch aktualisieren. Die betroffenen Unternehmen werden über diese Neueinstufung informiert. Für eine gewisse Übergangszeit werden im Auszug der Unternehmen die Kodes sowohl wie laut ATECO 2007-2022, als auch ATECO 2025 aufscheinen.
Das Istat stellt eine Aufstellung der der neuen Struktur von Ateco 2025 zur Verfügung sowie eine Beschreibung der Neuerungen in den einzelnen Sektoren zur Verfügung.
Zusätzlich können die Unternehmen über den Zugriff auf das zweisprachige Portal impresa.italia.it , die Mitteilung über die erfolgte Angleichung und den aktuellen Auszug abrufen.
Korrekturen bei Abweichungen
Im Falle einer Nicht-Übereinstimmung zwischen dem ATECO-Code und der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit ist wie folgt umzugehen:
Überprüfung der Position des Unternehmens bei der Agentur der Einnahmen
Überprüfung der Tätigkeitsbeschreibung im Handelsregister
Wenn der an der Agentur der Einnahmen übermittelte Code falsch ist, muss er von Unternehmen/Berater bei der Agentur der Einnahmen korrigiert werden. Es wird ebenso vorausgesetzt, dass die Beschreibung der effektiven Tätigkeit beim VWV des Handelsregisters korrekt ist.
Sobald diese Korrektur erfolgt ist, müssen Sie den von der Kammer bereitgestellten Vordruck ausfüllen und einen Antrag auf Anpassung per ZEP stellen:
Wenn die Beschreibung der Tätigkeit im Handelsregister nicht korrekt ist, muss dies über das telematische Einheitsmeldung "ComUnica" korrigiert werden. Sobald der Antrag auf Änderung des Handelsregisters bearbeitet wurde, wird die Anpassung innerhalb von 1-2 Arbeitstagen vorgenommen.
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